ZERTIFIKATGebäudediagnostiker undGebäudeberater des Handwerks
VOB 2012Der Hauptausschuss Allgemeines des DVA hat seine Arbeit zurVerschlankung und Vereinfachung der VOB fortgesetzt. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklungveröffentlichte nach Billi-gung durch den Vorstand des DVA bereitsim Herbst 2011 die überarbeitete VOB Teil A Abschnitt 2 undAbschnitt 3 im Bundesanzeiger. Im Mai 2012 erfolgte eine Korrekturdieser Fassungen im Bundesanzeiger und im Juli 2012 wurden dieÄnderungen an der VOB/B im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Mit Inkrafttreten der 6. Änderungsverordnung zurVergabeverordnung und der Vergabever-ordnung Verteidigung undSicherheit am 19. Juli 2012 wurden die Abschnitte 2 und 3 der VOBTeil A verbindlich vorgeschrieben.Zum 30. Juli 2012 sind der Abschnitt 1 der VOB 2012 Teil A vom 26.Juni 2012 in der Fas-sung der Bekanntmachung im BundesanzeigerBAnz. AT 13.07.2012 B3 und die VOB 2012 Teil B vom 26. Juni 2012in der Fassung der Bekanntmachung im Bundesanzeiger BAnz. AT13.07.2012 per Erlass des BMVBS vom 26. Juli 2012 für dieBundesbauverwaltungen und die für den Bund tätigenLänderbauverwaltungen verbindlich eingeführt worden.Ab Herausgabe der neuen ATV als DIN Norm - Ausgabe September2012 - ist die VOB Teil C verbindlich anzuwenden.VOB 2012 - Änderungen gegenüber der VOB 2009Anlässe und Umfang der Überarbeitung der VOB in ihrenverschiedenen Teilen waren sehr unterschiedlich:Schwerpunkt der Überarbeitung der VOB/A Abschnitt 2 war dieZusammenführung der Basis- und der a-Paragraphen. Für Vergabenab Erreichen der EU-Schwellenwerte gelten nun dieBasisparagraphen nicht mehr zusätzlich, sondern eindurchnummerierter Regelungskanon. Damit wurde die Struktur derVOB/A an die Struktur der VOL/A angeglichen. Begleitet durch dieGesellschaft für Deutsche Sprache wurden auch sprachlicheAnpassungen (ohne inhaltliche Änderungen) vorgenommen.Darüber hinaus wurde ein neuer Abschnitt 3 der VOB/A geschaffen.Anlass hierfür war die notwendige Umsetzung der Richtlinie2009/81/EG über Beschaffungen im Bereich Verteidigung undSicherheit in nationales Recht. Grundlegende Vorgaben derRichtlinie traten bereits mit den Änderungen am GWB durch dasGesetz zur Änderung des Vergaberechts in den Be-reichenVerteidigung und Sicherheit am 14. Dezember 2011 in Kraft. DieVergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit(VSVgV) enthält vor allem die Verfahrensvorschriften für dieVergabe von Liefer- und Dienstleistungen. Für Bauleistungen gelten die Vorschriften des Allgemeinen Teils derVSVgV sowie die Teile 3, 4 und 5. Die Kernvorschriften zur Vergabevon Bauaufträgen befinden sich im 3. Abschnitt der VOB/A, auf dendie VSVgV verweist. Damit können verteidigungs- undsicherheitsrele-vante Baumaßnahmen nach im Wesentlichenidentischen Regeln wie "klassische" Baumaßnahmen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte vergeben werden.Abschnitt 1 der VOB/A blieb inhaltlich unverändert, wurde aber indie "Ausgabe 2012" über-führt und so in den Gesamtbandübernommen.Die Änderungen der VOB/B ergaben sich aus der Notwendigkeit, dieRichtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr(2011/7/EU vom 16.02.2011) bis März 2013 in nationales Rechtumzusetzen. Aus der Richtlinie resultierende notwendigeÄnderungen in § 16 VOB/B wurden - unter Beachtung der parallelabgestimmten entsprechenden BGB-Novelle - vorgezogen.Die anliegenden vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss fürBauleistungen (DVA) erarbeiteten Abschnitte 2 und 3 der Vergabe-und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) 2012 wurdenals Beilage Nr. 182a zum Bundesanzeiger Nr. 182 vom 2. Dezember2011 bekannt gegeben. Sie sind von den öffentlichen Auftraggebernnoch nicht anzuwenden. In Kraft treten werden sie voraussichtlichim Sommer 2012 mit der Änderung der Verordnung über die Vergabeöffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) beziehungsweiseder Einführung der Verordnung über die Vergabe öffentlicherAufträge in den Bereichen Vertei-digung und Sicherheit(Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit - VSVgV).VOB 2009Der Hauptausschuss Allgemeines des DVA hat Vorschläge zurVerschlankung und Vereinfa-chung der VOB erarbeitet.Die Neufassung der VOB - Ausgabe 2009 - wurde vom DVA-Vorstandam 18. Mai 2009 beschlossen und im Bundesanzeiger vom 15.Oktober 2009 (Nr. 155, Seite 3349) veröffentlicht.Mit Inkrafttreten der Änderungsverordnung zur Änderung derVergabeverordnung am 11. Juni 2010 wird der Abschnitt 2 der VOB2009 Teil A verbindlich vorgeschrieben.Ebenfalls zum 11. Juni 2010 werden der Abschnitt 1 der VOB 2009Teil A und die VOB 2009 Teil B vom 31. Juli 2009 in der Fassung derBekanntmachung im Bundesanzeiger Nr. 155 vom 15. Oktober 2009,die VOB 2009 Teil C in der Fassung der vom Beuth-Verlag für das DINherausgegebenen, Gesamtausgabe der VOB 2009 per Erlass vom 10.Juni 2010 für die Bundesbauverwaltungen und die für den Bundtätigen Länderbauverwaltungen verbind-lich eingeführt.